FAQ
Um vorab so gut wie möglich über den 23. Sachsen-Anhalt-Tag zu informieren, haben wir im Folgenden bereits mögliche Fragen und dazugehörige Antworten zusammengefasst. Diese sind nach entsprechenden Themengebieten geordnet. Sollte aus deiner Sicht doch noch etwas fehlen, dann schreib uns gern eine Mail über das Kontaktfeld und wir werden dir schnellstmöglich antworten.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Über drei Festtage verteilt erwarten wir etwa 150.000 Gäste aus allen Bundesländern.
Das Festgebiet befindet sich ausgehend vom Marktplatz über die nördliche Breite Straße, Bismarckstraße, Schützenplatz, Parkstraße, Ostwall, Rathenower Straße, Schadewachten über die südliche Breite Straße zurück zum Markt.
Mehr Informationen gibt es hier!
ANWOHNER
Der innere Sperrkreis umfasst das eigentliche Festgebiet, also den Altstadtkern der Hansestadt Stendal. Der äußere Sperrkreis verläuft weiträumig um den inneren Sperrkreis.
Das Ausführen von Haustieren ist lediglich mit Leine erlaubt
Sind Sie Bewohner des inneren Sperrkreises und haben kein eigenes Grundstück mit Parkmöglichkeiten, müssen sie zu den Sperrzeiten (siehe Link Unterseite Sperrzeiten) ihr Fahrzeug außerhalb der Sperrkreise oder im äußeren Sperrkreis mit Berechtigungsplakette parken. Diese erhalten sie per Antrag vom SAT OrgBüro.
Für Anwohner des inneren Sperrkreises werden zusätzlich Ausweichparkplätze geschaffen. Ein Anrecht auf einen Parkplatz haben Sie jedoch nicht.
Für Anwohner des inneren Sperrkreises werden zusätzlich Ausweichparkplätze geschaffen. Ein Anrecht auf einen Parkplatz haben Sie jedoch nicht.
Die direkten Vorbereitungen während der Aufbauphase, der Durchführung und der Nachbereitungen werden unvermeidbare Einschränkungen nach sich ziehen. Trotz der intensiven Bemühungen des SAT OrgBüros, diese Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, wird es Sperrungen und geänderte Verkehrsführungen geben.
Das Festgebiet wird von Mittwoch, 28.08.2024, ab 08:00 Uhr bis Montag, 02.09.2024, 18:00 Uhr für den fließenden Verkehr gesperrt, wobei einzelne Straßenzüge bereits ab Montag, 26.08.2024, nicht mehr komplett befahrbar sein können.
Das Festgebiet wird von Mittwoch, 28.08.2024, ab 08:00 Uhr bis Montag, 02.09.2024, 18:00 Uhr für den fließenden Verkehr gesperrt, wobei einzelne Straßenzüge bereits ab Montag, 26.08.2024, nicht mehr komplett befahrbar sein können.
Als Anwohner des inneren Sperrkreises können sie kostenfrei eine Berechtigungsplakette beim SAT OrgBüro beantragen. Das nötige Formular wird in Kürze auf die Website geladen.
Diese Plakette berechtigt sie dazu, ihr Fahrzeug kostenfrei im äußeren Sperrkreis parken zu können.
Ihr Grundstück im inneren Sperrkreis können sie mit dem Auto lediglich außerhalb der Sperrzeiten erreichen und verlassen. Während der Sperrzeiten müssen Anwohner des inneren Sperrkreises ihr Fahrzeug mindestens im äußeren Sperrkreis geparkt haben.
Die Arbeitsstellen innerhalb des inneren Sperrkreises sind daher zu den Sperrzeiten nur zu Fuß zu erreichen.
Arbeitsstellen im äußeren Sperrkreis sind zu den Sperrzeiten per Fahrzeug erreichbar, solange ihr Fahrzeug in diesem äußeren Sperrkreis mit entsprechender Berechtigungsplakette geparkt ist.
Diese Plakette berechtigt sie dazu, ihr Fahrzeug kostenfrei im äußeren Sperrkreis parken zu können.
Ihr Grundstück im inneren Sperrkreis können sie mit dem Auto lediglich außerhalb der Sperrzeiten erreichen und verlassen. Während der Sperrzeiten müssen Anwohner des inneren Sperrkreises ihr Fahrzeug mindestens im äußeren Sperrkreis geparkt haben.
Die Arbeitsstellen innerhalb des inneren Sperrkreises sind daher zu den Sperrzeiten nur zu Fuß zu erreichen.
Arbeitsstellen im äußeren Sperrkreis sind zu den Sperrzeiten per Fahrzeug erreichbar, solange ihr Fahrzeug in diesem äußeren Sperrkreis mit entsprechender Berechtigungsplakette geparkt ist.
PARKEN UND SHUTTLE
Es wird zwei Großparkplätze sowie einen Motorradparkplatz geben:
P1 - Flugplatz Stendal-Borstel - für alle Gäste aus Richtung Wittenberge, Rathenow
P2 - Total Tankstelle – für alle Gäste aus Richtung Magdeburg, Wolfsburg
Die beiden Parkplätze befinden sich auf großen Feldflächen, welche für die Nutzung als Großflächenparkplatz bestmöglich hergerichtet werden.
P1 - Flugplatz Stendal-Borstel - für alle Gäste aus Richtung Wittenberge, Rathenow
P2 - Total Tankstelle – für alle Gäste aus Richtung Magdeburg, Wolfsburg
Die beiden Parkplätze befinden sich auf großen Feldflächen, welche für die Nutzung als Großflächenparkplatz bestmöglich hergerichtet werden.
Zwischen Parkplatz und Festgebiet wird ein Shuttleverkehr eingerichtet, welcher die Gäste hin und zurück bringt.
Es wird eine Taktung von 10 - 15 Minuten angestrebt. Zu den Stoßzeiten kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen.
FREITAG:
13:00 Uhr bis 01:30 Uhr in kurzen Intervallen von 10-15 min
01:30 Uhr bis 04:00 Uhr in 30 min Intervallen
SAMSTAG:
09:30 Uhr bis 12:00 Uhr in 30 min Intervallen
12:00 Uhr bis 01:30 Uhr in kurzen Intervallen von 10-15 min
01:30 Uhr bis 04:00 Uhr in 30 min Intervallen
SONNTAG:
09:00 Uhr bis 10:00 Uhr in 30 min Intervallen
10:00 Uhr bis 18:30 Uhr in kurzen Intervallen von 10-15 min
13:00 Uhr bis 01:30 Uhr in kurzen Intervallen von 10-15 min
01:30 Uhr bis 04:00 Uhr in 30 min Intervallen
SAMSTAG:
09:30 Uhr bis 12:00 Uhr in 30 min Intervallen
12:00 Uhr bis 01:30 Uhr in kurzen Intervallen von 10-15 min
01:30 Uhr bis 04:00 Uhr in 30 min Intervallen
SONNTAG:
09:00 Uhr bis 10:00 Uhr in 30 min Intervallen
10:00 Uhr bis 18:30 Uhr in kurzen Intervallen von 10-15 min
VERKEHR
Der innere Sperrkreis umfasst das eigentliche Festgebiet, also den Altstadtkern der Hansestadt Stendal. Der äußere Sperrkreis verläuft weiträumig um den inneren Sperrkreis.
Der innere Sperrkreis ist während der Veranstaltungszeiten für Fahrzeuge gesperrt. Es gilt durchgängig ein absolutes Halteverbot. Anwohner und Gewerbetreibende sowie deren Angestellte haben in diesen Zeiten keine Möglichkeit in das Gebiet zu fahren bzw. das Gebiet zu verlassen.
Dies muss am Freitag (30.08.2024) von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr bzw. am Samstag (31.08.2024) und Sonntag (01.09.2024) zwischen 03:00 Uhr und 08:00 geschehen. Fahrzeuge, die außerhalb dieser Zeiten noch im inneren Sperrkreis stehen oder fahren und sich nicht auf einem privaten Grundstück befinden, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Berechtigte des inneren Sperrkreises haben jedoch die Möglichkeit, mit zuvor beantragter Parkplakette (Antrag folgt in Kürze) im äußeren Sperrkreis kostenfrei zu parken.
Der äußere Sperrkreis kann von Berechtigten des inneren Sperrkreises (Anwohner, Gewerbetreibende etc) mit entsprechender Plakette, welche sie zuvor beim SATOrgBüro beantragen können (Antrag folgt in Kürze), kostenfrei beparkt und befahren werden. Hierzu stehen zusätzliche Ausweichparkplätze zur Verfügung, welche vorrangig für Anwohner des inneren Sperrkreises vorgesehen sind.
Anwohner des äußeren Sperrkreises können ebenfalls kostenfrei im äußeren Sperrkreis parken, wenn sie bei der Einfahrt in dieses Gebiet ein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, welches den Wohnsitzt im äußeren SK bestätigt.
Unternehmen müssen hierzu ebenfalls eine Parkplakette für sich und die Angestellten beim SATOrgBüro beantragen (Antrag folgt in Kürze), da die Arbeitsstelle nicht aus dem Ausweisdokument ersichtlich ist.
Ab Mittwoch (28.08.2024) bis Montag (02.09.2024) haben Parkscheiben, Bewohnerausweise sowie Parkautomaten keine Gültigkeit. Berechtigte können im gesamten äußeren Sperrkreis kostenfrei parken. Weitere Informationen folgen in Kürze
Dies muss am Freitag (30.08.2024) von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr bzw. am Samstag (31.08.2024) und Sonntag (01.09.2024) zwischen 03:00 Uhr und 08:00 geschehen. Fahrzeuge, die außerhalb dieser Zeiten noch im inneren Sperrkreis stehen oder fahren und sich nicht auf einem privaten Grundstück befinden, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Berechtigte des inneren Sperrkreises haben jedoch die Möglichkeit, mit zuvor beantragter Parkplakette (Antrag folgt in Kürze) im äußeren Sperrkreis kostenfrei zu parken.
Der äußere Sperrkreis kann von Berechtigten des inneren Sperrkreises (Anwohner, Gewerbetreibende etc) mit entsprechender Plakette, welche sie zuvor beim SATOrgBüro beantragen können (Antrag folgt in Kürze), kostenfrei beparkt und befahren werden. Hierzu stehen zusätzliche Ausweichparkplätze zur Verfügung, welche vorrangig für Anwohner des inneren Sperrkreises vorgesehen sind.
Anwohner des äußeren Sperrkreises können ebenfalls kostenfrei im äußeren Sperrkreis parken, wenn sie bei der Einfahrt in dieses Gebiet ein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, welches den Wohnsitzt im äußeren SK bestätigt.
Unternehmen müssen hierzu ebenfalls eine Parkplakette für sich und die Angestellten beim SATOrgBüro beantragen (Antrag folgt in Kürze), da die Arbeitsstelle nicht aus dem Ausweisdokument ersichtlich ist.
Ab Mittwoch (28.08.2024) bis Montag (02.09.2024) haben Parkscheiben, Bewohnerausweise sowie Parkautomaten keine Gültigkeit. Berechtigte können im gesamten äußeren Sperrkreis kostenfrei parken. Weitere Informationen folgen in Kürze
Während der Veranstaltungszeiten ist das Fahrrad lediglich schiebend zu bewegen.
Außerhalb der Veranstaltungszeiten ist das Fahren mit dem Rad erlaubt.
Nein, es gibt eine einheitliche Parkplakette, die das Parken im äußeren Sperrkreis genehmigt.
Die Parkvignetten werden frühestens vier Wochen vor Festbeginn versandt.
Bewohner des inneren Sperrkreises
Bewohner des äußeren Sperrkreises brauchen keine. Hier wird es eine Sonderregelung geben, bei der mittels Vorzeigens des Ausweises beim Ordnungsamt / Sicherheitsdienst, das Parken gewährt wird. Die Plaketten sind für Berechtigte des inneren Sperrkreises gedacht
Unternehmen und Gewerbe innerhalb der Sperrkreise, die für sich und ihre Angestellten eine Parkgenehmigung für die äußere Sperrzone benötigen
Bewohner des äußeren Sperrkreises brauchen keine. Hier wird es eine Sonderregelung geben, bei der mittels Vorzeigens des Ausweises beim Ordnungsamt / Sicherheitsdienst, das Parken gewährt wird. Die Plaketten sind für Berechtigte des inneren Sperrkreises gedacht
Unternehmen und Gewerbe innerhalb der Sperrkreise, die für sich und ihre Angestellten eine Parkgenehmigung für die äußere Sperrzone benötigen
Mein Grundstück befindet sich an der Grenze des inneren zum äußeren Sperrkreis (Grundstück innerer Sperrkreis, Zufahrtsstraße äußerer Sperrkreis). Darf ich in mein Grundstück fahren?
Wenn sich die Zufahrt im äußeren Bereich befindet und bei der Einfahrt aufs Grundstück der innere Sperrbereich nicht passiert wird ist die Zufahrt erlaubt.
Für den ÖPNV wird es gesonderte Regelungen und Ausweichhaltestellen geben.
Es wird zu Änderungen im Linienbus-Verkehr in und um der Hansestadt Stendal kommen. Für konkrete Informationen zu Fahrplänen und Fahrplanänderungen informieren Sie sich bitte bei Stendalbus .
Der Busbahnhof am Bahnhof bleibt für die Busse grundsätzlich erreichbar.
Es wird zu Änderungen im Linienbus-Verkehr in und um der Hansestadt Stendal kommen. Für konkrete Informationen zu Fahrplänen und Fahrplanänderungen informieren Sie sich bitte bei Stendalbus .
Der Busbahnhof am Bahnhof bleibt für die Busse grundsätzlich erreichbar.