Lokale Gewerbetreibende

Vom 30.08. bis 01.09.2024 findet der 23. Sachsen-Anhalt-Tag in unserer schönen Hansestadt Stendal statt. Es ist das größte Volks- und Heimatfest des Landes zu dem an drei Festtagen etwa 150.000 Besucherinnen und Besucher erwartet werden. Dies stellt vor allem für alle Gewerbetreibenden im sogenannten „inneren und äußeren Sperrkreis“ eine hohe Belastung und Herausforderung dar.

Während einer Informationsveranstaltung in 2021, für die Planungen des 23. Sachsen-Anhalt-Tages, damals noch für das Jahr 2022, haben wir alle Gewerbetreibenden der Innenstadt zu einem gemeinsamen Informationsabend eingeladen. Weiterhin haben wir beim Innenstadthändlerabend am 09.10.2023 über das Vorhaben und die Möglichkeiten der Einbindung der Innenstadthändler gesprochen und hinsichtlich der dafür notwendigen Vorkehrungen im Stadtgebiet der Hansestadt Stendal informiert. Zudem wurde ein Anschreiben nebst Anmeldeunterlagen für die Beteiligung am Fest an alle Gewerbetreibenden im inneren Sperrkreis versandt. Eine Vielzahl an Innenstadthändlern sowie Gastronomen wird sich am Festwochenende mit erweiterten Öffnungszeiten und verschiedenen Angeboten präsentieren.

Für alle Gewerbetreibenden im inneren aber auch äußeren Sperrkreis werden am Festwochenende sowie an den Aufbautagen erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen auftreten. Im Folgenden weisen wir auf die einzelnen Sperrkreise hin und versuchen im Detail verständlich die Einschränkungen zu erklären. Weiterführende Erklärungen und Antworten auf mögliche Fragen, sind unter FAQ zu finden.

Außerdem wurde speziell für die Betroffenen Anwohner und lokale Händler ein Verkehrsflyer erarbeitet.

Die Altstadt wird im Zeitraum vom 28.08.2024 – 02.09.2024 in zwei Sperrkreise aufgeteilt – den inneren und den äußeren. Das Festgebiet wird dann für den fließenden Verkehr gesperrt. Es ist zu beachten, dass es auf allen das Festgebiet betreffenden Straßen, Plätzen und Wegen grundsätzlich bereits von Montag, den 26.08.2024, 8:00 Uhr bis Montag 02.09.2024, 18:00 Uhr für den fließenden und ruhenden Verkehr zu Vollsperrungen kommen kann.

Hinweise für Gewerbetreibende und deren Angestellte des inneren Sperrkreises

Der innere Sperrkreis (siehe Karte) ist grundsätzlich fahrzeugfrei. Es liegt zudem ein absolutes Halteverbot vor. Betroffene haben lediglich zu folgenden Zeiten die Möglichkeit ihre Arbeitsstelle mit einem Fahrzeug zu erreichen oder zu verlassen:

Tag Datum von bis und von bis
Mittwoch 28.08.2024 00:00 Uhr 08:00 Uhr 21:00 Uhr 24:00 Uhr
Donnerstag 29.08.2024 00:00 Uhr 08:00 Uhr 21:00 Uhr 24:00 Uhr
Freitag 30.08.2024 00:00 Uhr 08:00 Uhr    
Samstag 31.08.2024 03:00 Uhr 08:00 Uhr    
Sonntag 01.09.2024 03:00 Uhr 08:00 Uhr 22:00 Uhr 24:00 Uhr
Montag 02.09.2024 00:00 Uhr 08:00 Uhr 18:00 Uhr  

Alles außerhalb dieser Zeiten sind „Sperrzeiten“, das Befahren und Parken im inneren Sperrkreis ist dann für Betroffene nicht möglich.

Unternehmen und Einrichtungen, die auf Lieferverkehr und notwendige Zufahrten angewiesen sind, haben die Lieferzeiten dringend an die o.g. Zeiten anzupassen!

Betroffene Gewerbetreibende und deren Angestellte des inneren Sperrkreises haben jedoch die Möglichkeit, eine kostenfreie Berechtigungsplakette zu beantragen. Für Unternehmen, Gewerbetreibende und Gastronomen muss der Arbeitgeber einen Sammelantrag namentlich für die betroffenen Angestellten stellen. Diese Plakette berechtigt zum Befahren und Parken im äußeren Sperrkreis.

Hinweise für Gewerbetreibende und deren Angestellte des äußeren Sperrkreises

Um sicherzustellen, dass Gewerbetreibende und deren Angestellte des äußeren Sperrkreises (siehe Karte) ebenfalls in den äußeren Sperrkreis fahren dürfen, ist es zwingend erforderlich, zuvor die entsprechende Anzahl an Berechtigungsplaketten zu beantragen. Dies erfolgt namentlich durch die Arbeitgeber.

Ab Mittwoch, den 28.08.2024 bis Montag, den 02.09.2024 haben Parkscheiben, Bewohnerausweise sowie Parkautomaten keine Gültigkeit. Berechtigte können im gesamten äußeren Sperrkreis kostenfrei parken.

Beantragung der Berechtigungsplakette für Gewerbetreibende + Angestellte des inneren und äußeren Sperrkreises

Um sicherzustellen, dass Gewerbetreibende und deren Angestellte ebenfalls in den äußeren Sperrkreis fahren dürfen, ist es zwingend erforderlich, zuvor die entsprechende Anzahl an Berechtigungsplaketten zu beantragen. Dies erfolgt namentlich durch die Arbeitgeber.

 

Die Beantragung der Berechtigungsplaketten muss bis spätestens 31.07.2024 erfolgen.
Es ist zu beachten, dass die Plaketten frühestens vier Wochen vor Festbeginn verschickt werden.

Für weitere Auskünfte kann das Betroffenenmanagement wie folgt kontaktiert werden:

E-Mail: sat2024.fragen@stendal.de
Hotline 03931 65 – 2929

Hotline-Zeiten: Montag und Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 15:00 Uhr