Lokale Gewerbetreibende

Vom 30.08. bis 01.09.2024 findet der 23. Sachsen-Anhalt-Tag in unserer schönen Hansestadt Stendal statt. Es ist das größte Volks- und Heimatfest des Landes zu dem an drei Festtagen etwa 150.000 Besucherinnen und Besucher erwartet werden. Dies stellt vor allem für alle Gewerbetreibenden im sogenannten „inneren Sperrkreis“ eine hohe Belastung und Herausforderung dar.

Während einer Informationsveranstaltung in 2021, für die Planungen des 23. Sachsen-Anhalt-Tages, damals noch für das Jahr 2022, haben wir alle Gewerbetreibenden der Innenstadt zu einem gemeinsamen Informationsabend eingeladen. Aktuell haben wir beim Innenstadthändlerabend am 09.10.2023 über das Vorhaben und die Möglichkeiten der Einbindung der Innenstadthändler gesprochen und hinsichtlich der dafür notwendigen Vorkehrungen im Stadtgebiet der Hansestadt Stendal informiert. Um auch wirklich alle zu erreichen wird noch ein Anschreiben nebst Anmeldeunterlagen an alle Gewerbetreibenden im inneren Sperrkreis versandt.

Für die Gewerbetreibenden im inneren Sperrkreis sind einige wichtige Dinge zur Teilnahme am 23. Sachsen-Anhalt-Tag zu beachten:

Öffnungszeiten des Gewerbes

Wir würden es sehr begrüßen, wenn sich so viele, am besten alle, innerstädtischen Gewerbetreibenden am 23. Sachsen-Anhalt-Tag beteiligen und die Geschäfte, Cafès und Restaurants an den Veranstaltungstagen geöffnet sind. Dabei sind wünschenswerterweise folgende Zeiten abzudecken:

Freitag, 30.08.2024: 11:00 – 19:00 Uhr
Samstag, 31.08.2024: 11:00 – 19:00 Uhr
Sonntag, 01.09.2024: 13:00 – 17:00 Uhr

Wird beabsichtigt das Geschäft zu den voran genannten Zeiten zu öffnen, dann bitte den „Antrag lokale Gewerbetreibende Hansestadt Stendal“ unter „ANMELDUNG“ vollständig ausfüllen und uns bis zum 30.11.2023 zukommen lassen.

Präsentationsstand

Wer sich zusätzlich mit einem Präsentationsstand vor seinem Geschäft beteiligen möchte, der möge sich bitte ebenfalls bis zum 30.11.2023 anmelden. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass sich die Präsentationszeit nach den genannten Öffnungszeiten richtet und die Teilnahme für alle drei Veranstaltungstage erfolgen muss. Einzelne Tage sind nicht möglich! Für die Beantragung steht auch das Formular „Antrag lokale Gewerbetreibende Hansestadt Stendal“ unter „ANMELDUNG“ zur Verfügung. Dieses bitte ausfüllen und unter Einhaltung der angegebenen Frist, an uns zurücksenden. Für alles Weitere werden wir dann Kontakt aufnehmen.

Es ist zu beachten, das für Präsentationen bspw. in Form von Werbeaufstellern, Außengastronomie etc. auch eine Anmeldung erforderlich ist! Dafür kann ebenfalls das vorgenannte Formular genutzt werden.

WICHTIG: Anmeldungen nach dem 30.11.2023 können nicht mehr vorrangig berücksichtigt werden!
Wird keine Anmeldung getätigt, gehen wir davon aus, dass an den drei Veranstaltungstagen zumindest vor dem Geschäft keine Aktivitäten geplant sind.

Kosten und Bedingungen für einen Präsentationsstand

Sofern ein Präsentationsstand vor dem eigenen Geschäft geplant ist, gilt für Innenstadthändler folgender Sondertarif: = 100 € (Netto) für 3 Veranstaltungstage. Bedingungen:

  • Teilnahme an allen drei Festtagen,
  • mit einer Warenauslage, Dekoration, Stühlen Glücksrad etc.
  • kein aktiver Verkauf mit eigener Kasse vor dem Geschäft,
  • 5 m Präsentationsfläche vor dem Geschäft in der Breite (mehr nach Absprache).

Für Gastronomen aus der Innenstadt gelten in Absprache mit dem SAT OrgBüro gesonderte Regelungen. Dazu bitten wir vorab auch um Zusendung des Antrages und werden anschließend Kontakt mit jedem Einzelnen aufnehmen.

Warum ist es so wichtig frühzeitig zu wissen wer sich beteiligt?

Wie man es von den üblichen Stadtfesten kennt, werden sich im Festgebiet und auf den unterschiedlichen Themenmeilen einzelne Händler unterschiedlichster Art präsentieren. Dies geschieht durch Verkaufsstände, Ausschankwagen und Präsentationsstände. Beim Sachsen-Anhalt-Tag nimmt das eine andere Größendimension an, da das Festgebiet sehr viel größer ist als beispielsweise beim Rolandfest. Dies bedarf einer frühzeitigen und detaillierten Flächenplanung. 

Natürlich möchten wir vor allem unsere Händler vor Ort mit einbinden und gemeinsam zeigen, welche Vielfalt unsere Innenstadt zu bieten hat. Daher würden wir es sehr begrüßen, wenn sich so viele Gewerbetreibende wie möglich beteiligen und unsere Stadt einen nachhaltig guten Eindruck bei all unseren Gästen hinterlässt, damit wir diese bald wieder in unserer schönen Stadt begrüßen können.

Für den "23. Sachsen-Anhalt-Tag" greift für das gesamte Festgebiet eine einheitliche Sondernutzung des SAT OrgBüros. Das Bedeutet, dass die Beteiligung der lokalen Gewerbetreibenden vor dem eigenen Geschäft der Sondernutzung des "23. Sachsen-Anhalt-Tages" unterliegt. Dies wiederum bedeutet, dass Sie für das Wochenende eine gesonderte Genehmigung für beispielsweise Werbeaufsteller, Außengastronomie oder Ähnliches benötigen. 

Im Zuge dessen möchten wir vor allem darüber informieren, dass es bei Nichtbeteiligung dazu kommen kann, dass fremde bzw. auswärtige Hütten oder Verkaufs- sowie Präsentationsstände aller Art dann mitunter direkt vor Geschäften und Häusern platziert werden. Dies ist verpflichtend für uns als Veranstalter um ein entsprechendes Angebot und geschlossenes Präsentationsbild vorzuzeigen. Dabei werden selbstverständlich Ein- und Ausfahrten freigehalten.

Uns ist wohl bewusst, welche kleinen und großen Probleme hier auf uns zu kommen, aber diese können wir nur gemeinsam lösen. Denn solch eine Großveranstaltung kann nur richtig gut funktionieren, wenn man es zusammen angeht, das nötige Verständnis und den Willen zur Kooperation hat.

Wir freuen uns gemeinsam mit allen Interessieren einen Sachsen-Anhalt-Tag auf die Beine zu stellen der seinesgleichen sucht!