FAQ
Um vorab so gut wie möglich über den 23. Sachsen-Anhalt-Tag zu informieren, haben wir im Folgenden bereits mögliche Fragen und dazugehörige Antworten zusammengefasst. Diese sind nach entsprechenden Themengebieten geordnet. Sollte aus deiner Sicht doch noch etwas fehlen, dann schreib uns gern eine Mail über das Kontaktfeld und wir werden schnellstmöglich antworten.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Über drei Festtage verteilt erwarten wir etwa 150.000 Gäste aus allen Bundesländern.
Das Festgebiet befindet sich ausgehend vom Marktplatz über die nördliche Breite Straße, Bismarckstraße, Schützenplatz, Parkstraße, Ostwall, Rathenower Straße, Schadewachten über die südliche Breite Straße zurück zum Markt. Auf dem Flugplatz Stendal-Borstel befindet sich außerdem die Medienbühne von 89.0 RTL.
Mehr Informationen gibt es hier!
Der Eintritt zu allen Veranstaltungen des 23. Sachsen-Anhalt-Tages ist kostenfrei.
PARKEN UND SHUTTLE
Es wird zwei Großparkplätze sowie einen Motorrad- und Behindertenparkplatz geben:
P1 - Flugplatz Stendal-Borstel - für alle Gäste aus Richtung Wittenberge, Rathenow
P2 - Total Tankstelle – für alle Gäste aus Richtung Magdeburg, Wolfsburg
Motorrad und Behindertenparkplatz - Mühlenstraße
Die beiden Parkplätze P1 und P2 befinden sich auf großen Feldflächen, welche für die Nutzung als Großflächenparkplatz bestmöglich hergerichtet werden.
Zwischen Parkplatz und Festgebiet wird ein Shuttleverkehr eingerichtet, welcher die Gäste hin und zurück bringt.
Es wird eine Taktung von 10 - 15 Minuten angestrebt. Zu den Stoßzeiten kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten dies bereits jetzt zu entschuldigen.
VERKEHR
Der innere Sperrkreis umfasst das eigentliche Festgebiet, also den Altstadtkern der Hansestadt Stendal. Der äußere Sperrkreis verläuft weiträumig um den inneren Sperrkreis.
Der innere Sperrkreis ist während der Sperrzeiten für Fahrzeuge nicht zugänglich. Es gilt durchgängig ein absolutes Halteverbot. Anwohner und Gewerbetreibende sowie deren Angestellte haben in diesen Zeiten keine Möglichkeit in das Gebiet zu fahren bzw. das Gebiet zu verlassen.
Dies muss an den Festtagen am Freitag, 30.08.2024, von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr bzw. am Samstag, 31.08.2024 und Sonntag, 01.09.2024, zwischen 03:00 Uhr und 08:00 geschehen. Fahrzeuge, die außerhalb dieser Zeiten noch im inneren Sperrkreis stehen oder fahren und sich nicht auf einem privaten Grundstück befinden, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Berechtigte des inneren Sperrkreises haben jedoch die Möglichkeit, mit zuvor beantragter Berechtigungsparkplakette im äußeren Sperrkreis kostenfrei zu parken.
Der äußere Sperrkreis kann von Berechtigten des inneren Sperrkreises (Anwohner, Gewerbetreibende etc.) mit entsprechender Plakette, welche zuvor beantragt werden muss, kostenfrei beparkt und befahren werden. Hierzu stehen zusätzliche Ausweichparkplätze zur Verfügung, welche vorrangig für Anwohner des inneren Sperrkreises vorgesehen sind.
Anwohner des äußeren Sperrkreises können ebenfalls kostenfrei im äußeren Sperrkreis parken, wenn diese zuvor ebenfalls eine Berechtigungsplakette beantragt haben. Unternehmen müssen hierzu ebenfalls eine Parkplakette für sich und die Angestellten beantragen.
Ab Mittwoch, den 28.08.2024 bis Montag, den 02.09.2024 haben Parkscheiben, Bewohnerausweise sowie Parkautomaten im äußeren Sperrkreis keine Gültigkeit. Berechtigte können im gesamten äußeren Sperrkreis auf gängigen Parkflächen kostenfrei parken.
Während der Veranstaltungszeiten ist das Fahrrad lediglich schiebend zu bewegen.
Außerhalb der Veranstaltungszeiten ist das Fahren mit dem Rad erlaubt.
Nein, es gibt eine einheitliche Parkplakette, die das Parken im äußeren Sperrkreis genehmigt.
Die Parkvignetten werden frühestens vier Wochen vor Festbeginn versandt.
Anwohner des inneren und äußeren Sperrkreises
- Inhaber eines derzeit gültigen Bewohnerparkausweis erhalten die Berechtigungsplakette antragsfrei.
- Anwohner ohne derzeit gültigen Bewohnerparkausweis müssen zuvor eine Berechtigungsplakette beantragen.
Gewerbetreibende + Angestellte des inneren und äußeren Sperrkreises
- Um sicherzustellen, dass Gewerbetreibende und deren Angestellte ebenfalls in den äußeren Sperrkreis fahren dürfen, ist es zwingend erforderlich, zuvor die entsprechende Anzahl an Berechtigungsplaketten zu beantragen. Dies erfolgt namentlich durch die Arbeitgeber.
Mein Grundstück befindet sich an der Grenze des inneren zum äußeren Sperrkreis (Grundstück innerer Sperrkreis, Zufahrtsstraße äußerer Sperrkreis). Darf ich in mein Grundstück fahren?
Wenn sich die Zufahrt im äußeren Bereich befindet und bei der Einfahrt aufs Grundstück der innere Sperrbereich nicht passiert wird ist die Zufahrt erlaubt.
Für den ÖPNV wird es gesonderte Regelungen geben. Es wird zu Änderungen im Linienbus-Verkehr in und um der Hansestadt Stendal kommen. Für konkrete Informationen zu Fahrplänen und Fahrplanänderungen informiert StendalBus direkt über die eigene Internetseite: Stendalbus .
Der Busbahnhof am Bahnhof bleibt für die Busse grundsätzlich erreichbar.
Die Sperrung des inneren sowie des äußeren Sperrkreises erfolgt ab Mittwoch, den 28.08.2024, um 08:00 Uhr. Ab Montag, dem 26.08.2024, kann jedoch bereits vereinzelt mit Straßensperrungen zu rechnen sein.
Die Schulen im inneren und äußeren Sperrkreis werden aufgrund des 23. Sachsen-Anhalt-Tages einen variablen Ferientag einrichten. Die Schulen im Festgebiet werden somit am Freitag geschlossen sein. An den Tagen zuvor werden Ersatzhaltestellen eingerichtet, von wo aus die Schülerinnen und Schüler die Schulen erreichen können.
ANWOHNER
Damit bei der zu erwartenden Besucherzahl von etwa 150. 000 Personen die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu jeder Zeit gewährleistet werden kann, sind zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen und Verkehrseinschränkungen erforderlich. So ist es aus verkehrsrechtlicher Sicht unverzichtbar, neben einem inneren Sperrkreis, welcher das Festgebiet umgibt, auch einen äußeren Sperrkreis, der weiträumig um das Festgebiet gelegt wird, einzurichten.
Der innere Sperrkreis wird grundsätzlich autofrei sein. Dies bedeutet, dass ein Befahren und Parken auf öffentlichen Flächen während der Veranstaltungszeiten aufgrund des starken Fußgängerverkehrs nicht möglich ist. Der äußere Sperrkreis dient zur Sicherheit, um das eigentliche Festgebiet weiträumig abzusichern und Anwohnern, Lieferanten, Gewerbetreibenden und deren Angestellten sowie den Mitwirkenden der Veranstaltung die Zufahrt in die Nähe des inneren Sperrkreis zu ermöglichen.
Rettungswege für Rettungsfahrzeuge und Krankentransporte werden zu jederzeit freigehalten.
Der Besucher- und Durchgangsverkehr wird bereits weiträumig umgeleitet und entsprechend darauf verwiesen, den Stadtkern auf Grund einer Großveranstaltung weiträumig zu umfahren.
Das Festgebiet wird im Zeitraum vom 28.08.2024 - 02.09.2024 in zwei Sperrkreise aufgeteilt - den inneren und den äußeren. Das Festgebiet wird dann für den fließenden Verkehr gesperrt. Es ist zu beachten, dass es auf allen Straßen, Plätzen und Wegen grundsätzlich bereits von Montag, den 26.08.2024, 8:00 Uhr bis Montag 02.09.2024, 20:00 Uhr für den fließenden und ruhenden Verkehr zu Vollsperrungen kommen kann.
Der innere Sperrkreis umfasst das eigentliche Festgebiet, also den Altstadtkern der Hansestadt Stendal. Der äußere Sperrkreis verläuft weiträumig um den inneren Sperrkreis.
Betroffene, welche im inneren Sperrkreises wohnen, aber kein eigenes Grundstück mit Parkmöglichkeiten besitzen, können ausschließlich im äußeren Sperrkreis mit Berechtigungsplakette parken. Die Plakette wird auf Antrag durch das SAT OrgBüro ausgestellt. Für Betroffene des inneren Sperrkreises werden zusätzliche Ausweichparkplätze geschaffen. Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht jedoch nicht.
Als Anwohner des inneren Sperrkreises kann eine Berechtigungsplakette beim SAT OrgBüro beantragt werden. Diese Plakette berechtigt dazu, das Fahrzeug kostenfrei im äußeren Sperrkreis parken zu können. So ist gewährleistet, dass das eigene Auto von dort aus für die Fahrt zur Arbeit genutzt werden kann.
Das eigene Grundstück im inneren Sperrkreis kann mit dem Auto lediglich außerhalb der Sperrzeiten erreicht werden. Während der Sperrzeiten müssen Anwohner des inneren Sperrkreises ihr Fahrzeug mindestens im äußeren Sperrkreis geparkt haben.
Näheres zu den Sperrkreisen und Sperrzeiten sind hier zu finden: Anwohner
Bekomme ich als Betroffener nochmal nähere Informationen, mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist?
Neben den Informationen, die über unserer Website eingeholt werden können, liegt der Verkehrsflyer mit allen Informationen in gedruckter Version in der Wandelhalle im Stadthaus 1 zum mitnehmen bereit. Weiterhin erfolgt eine Information über die lokale Presse und die Social Media Kanäle des 23. Sachsen-Anhalt-Tages sowie der Hansestadt Stendal.
Das Ausführen von Haustieren ist lediglich mit Leine erlaubt.
Ich wohne im inneren Sperrkreis und bin auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen, wie kann der mich erreichen?
Sanitäts- und Pflegedienste werden mit entsprechender Berechtigung in den äußeren Sperrkreis kommen. In diesem Bereich können die Dienste soweit wie möglich an den inneren Sperrkreis heranfahren. Von dort müssen diese dann zu Fuß weitergehen.
Bei Krankentransporten oder ähnlichen Fahrten müssen sich die Dienste bei den Securitys am inneren Sperrkreis wenden. Nach Rücksprache mit der Sicherheitszentrale, werden diese besonderen Fahrten und sonstige Notfälle dann durch das Festgebiet eskortiert.